Private Smartphone-Nutzung am Arbeitsplatz, was ist erlaubt?

07.03.23 00:00

Für mehrere Stunden aufs Smartphone zu verzichten ist für viele eine große Herausforderung. Stattdessen werden ständig Nachrichten beantwortet (vor allem die sozialen Netzwerke stehen im Vordergrund), E-Mails überprüft oder einfach nur durch Videos gescrollt. In der Freizeit kein Problem, es kann einem schließlich niemand verbieten. Am Arbeitsplatz sieht es schon etwas anders aus, doch was beziehungsweise wie viel ist wirklich erlaubt?

So sieht es rechtlich aus

Arbeitgeber sind nicht zu einem vollständigen Smartphone-Verbot befugt. Das bezieht sich in erster Linie auf die Pausen, in denen das private Handy in jedem Fall genutzt werden darf.

In der Arbeitszeit darf das Smartphone keine Ablenkung sein. Ist es der Fall und leidet dadurch die Arbeitsleistung, dann ist ein Verbot während der Arbeitszeit rechtens. Im Regelfall betrifft es Tätigkeiten mit hoher Konzentrationsanforderung. Beispielsweise in einem Büro, wenn gerechnet oder wichtige Dokumente bearbeitet werden müssen.

Erfordert die Arbeit weniger Konzentration, dann dürfen auf dem Handy Podcasts oder Songs gehört werden. Dazu zählen unter anderem körperliche Arbeiten. Es gibt aber auch hier Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn am Arbeitsplatz Fotografieren verboten ist. Dann kann der Chef ein Verbot aussprechen.

Aus rechtlicher Sicht ist es also so, dass das Handy zumindest in den Pausen und dann genutzt werden darf, wenn es keine Ablenkung darstellt beziehungsweise keinen negativen Einfluss auf die Arbeitsleistung hat. Alles darüber sind Einzelfälle und müssten im Ernstfall so auch behandelt werden.

Mit gesundem Menschverstand handeln

Natürlich wissen auch die Arbeitgeber vom unvorstellbar großen Einfluss des Handys. Aus diesem Grund werden viele Chefs nicht ganz so streng mit dem Thema umgehen. Herausfordern sollte man es als Arbeitnehmer aber auch nicht, stattdessen ist gesunder Menschenverstand zu empfehlen.

Das heißt: Steht Arbeit an, dann hat diese Vorrang und ist ordnungsgemäß zu erledigen. Ein kurzer Blick aufs Display ist freilich drinnen, mehr sollte es dann aber nicht sein. Wenn hingegen gerade nichts zu tun ist, dann wird auch der Chef nichts gegen eine private Smartphone-Nutzung haben. Schließlich geht ihm dadurch keine Arbeitsleistung verloren. Man sollte das Ganze also an die Arbeit anpassen.

Bei Bedarf offen darüber reden

Manchmal ist ein häufigerer Griff zum Handy während der Arbeitszeit notwendig. Beispielsweise, wenn die beste Freundin operiert wurde oder das eigene Kind für einen kurzen Zeitraum alleine zu Hause sein muss.

Rechtlich hat man natürlich trotzdem keinen Anspruch darauf, aber sowohl die Kollegen als auch der Vorgesetzte werden in der Regel eine solche Situation verstehen und entsprechend Rücksicht nehmen. Wichtig ist nur, dass man es offen anspricht. Dann nämlich weiß jeder Bescheid und es kommt erst gar nicht zu irgendwelchen Missverständnissen.

Fazit

Wenn es möglich ist, dann sollte die Smartphone-Nutzung während der Arbeitszeit auf ein Minimum reduziert werden. Dafür stehen später immer noch die Pausen bereit. In diesen können dann Anrufe getätigt oder auch Nachrichten beantwortet werden. Aus rechtlicher Sicht ist man „abgesichert“, wenn das Handy nur in den Pausen und bei keiner negativen Auswirkung auf die Arbeitsleistung genutzt wird.

Sollte die Verwendung des privaten Smartphones aus irgendeinem Grund notwendig sein, dann sollte man dies mit seinem Chef und den Kollegen absprechen. In den meisten Fällen wird es dann keine Probleme geben. Am Ende gewinnt bei diesem Thema immer die Zurückhaltung.

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